Barrierefreiheit – für alle zugänglich
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen unseres Hauses gut nutzen können.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Barrierefreiheit unserer Angebote.
Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache:
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Leichte Sprache
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Gebärdensprache
Unsere Leistungen in Leichter Sprache
Wir bieten viele verschiedene Dienstleistungen an. In Leichter Sprache finden Sie Texte zu diesen Leistungen. Diese Texte helfen Ihnen, unsere Angebote besser zu verstehen und zu nutzen.
Die Informationen sind nach den Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt.
Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen
Unser Unternehmen gestaltet seine Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dabei folgen wir den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
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Wahrnehmbar
Inhalte werden so gestaltet, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Texte sind gut lesbar, Bilder haben Alternativtexte und Videos enthalten Untertitel. -
Dekorative Bilder
Bilder ohne Informationswert werden mit leerem Alternativtext versehen. Nur relevante Inhalte in Bildern werden beschrieben, damit Screenreader-Nutzende nicht durch unnötige Informationen abgelenkt werden. -
Bedienbar
Unsere Webseite und Anwendungen sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur nutzbar sind. Eine klare Navigation und eine übersichtliche Struktur erleichtern die Bedienung. -
Verständlich
Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Themen werden so erklärt, dass sie für alle nachvollziehbar sind. -
Robust
Unsere digitalen Angebote funktionieren auf unterschiedlichen Geräten und mit gängigen Hilfstechnologien. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Unternehmen ist bemüht, seine Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Wir verfolgen die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit unsere Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung gilt für die Internetseite unseres Unternehmens sowie die dazugehörigen digitalen Anwendungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere digitalen Angebote sind wegen einiger technischer Einschränkungen nur teilweise mit den geltenden Standards (z. B. WCAG 2.2, EN 301 549) vereinbar. Die Überprüfung der Anforderungen erfolgt regelmäßig im Rahmen interner Tests und Bewertungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz aller Bemühungen können aktuell noch Barrieren bestehen, zum Beispiel:
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fehlende Alternativtexte bei einzelnen Grafiken,
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eingeschränkte Tastaturbedienung bestimmter Elemente,
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unzureichende Kontraste in Einzelfällen,
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ältere PDF-Dokumente, die noch nicht barrierefrei sind.
Neue Inhalte und Dokumente werden in der Regel barrierefrei erstellt oder zeitnah in ein barrierefreies Format überführt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 01.01.2025 erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Barrieren melden und Kontakt
Haben Sie Barrieren auf unserer Internetseite oder in unseren Anwendungen entdeckt? Dann freuen wir uns über Ihr Feedback. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an uns.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder der Meinung sein, dass unsere Angebote nicht barrierefrei zugänglich sind, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
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Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und uns anstrebt. Dieses Verfahren ist kostenfrei und erfordert keinen Rechtsbeistand. -
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
In Ihrem Bundesland gibt es eine Ombudsstelle, die Beschwerden zu Barrierefreiheit entgegennimmt und prüft. -
Marktüberwachungsbehörde gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass unsere Angebote nicht den Anforderungen entsprechen, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese prüft den Sachverhalt und kann Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.